Terms and Conditions

Last update: July 1st, 2005

Disclaimer: this document is a translation from German. The translation is provided for informational purposes only. The only legally binding document is the German version.

1. Gegenstand und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für sämtliche Verträge zwischen der e-novative GmbH (e-novative) und deren Auftraggebern. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von e-novative erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht Individualverträge oder Lizenzverträge abweichende Regelungen enthalten. Eventuelle abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstige Verträge mit e-novative werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn e-novative diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

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2. Angebot und Vertragsschluss

Soweit nicht anders angegeben, ist e-novative vier Wochen an Angebote gebunden. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Im Internet abgebildete oder beschriebene Produkte stellen keine Angebote dar. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch e-novative.

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3. Liefergegenstand

Für den Umfang der von e-novative geschuldeten Lieferungen und Leistungen ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die Auftragsbestätigung von e-novative maßgebend. Als Vertragsbestandteil gelten die Produktbeschreibungen und die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind. Andere Dokumente sichern keine Eigenschaften zu.

Für den Auftraggeber wirtschaftlich sinnvoll nutzbare Teillieferungen sind gestattet. Für Teillieferungen kann gesondert Rechnung gestellt werden.

Sämtliche Unterstützungsleistungen, insbesondere Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Training oder Consulting, werden grundsätzlich nach Aufwand vergütet. Stundensätze, Reise- und Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

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4. Lieferzeiten

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Leistungsfristen unverbindlich. Die fristgerechte Annahme von Lieferungen und Leistungen ist wesentliche Vertragspflicht des Auftraggebers. Liefertermine und Leistungsfristen verlängern sich für e-novative angemessen, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten, beispielsweise das vollständige Beibringen von Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben nicht erfüllt hat oder bei Störungen durch höhere Gewalt oder anderer von e-novative nicht zu vertretender Umstände, die Lieferung und Leistung erheblich beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise Streik, Betriebsstörungen oder Verzögerungen bei der eigenen Zuliefererung.

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5. Gefahrenübergang

Mit Übergabe der Waren an den Lieferanten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

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6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferter Ware und das Nutzungsrecht an gelieferter Software bleiben unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist vorbehalten, bis alle Vergütungsansprüche und sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis beglichen sind.

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7. Preise

Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von e-novative genannten Preisen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind in der Auftragsbestätigung keine Preise genannt, so gilt die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Preisliste.

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8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, wenn nicht anders angegeben, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Wenn eine Rechnung nicht beglichen ist, gerät der Auftraggeber nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Zahlungsverzug.

Das Recht zur Aufrechnung mit einer Gegenforderung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch e-novative anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Jede einzelne Bestellung gilt als gesondertes Vertragsverhältnis.

Im Verzugsfalle werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt e-novative vorbehalten.

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9. Gewährleistung

Die Gewährleistung von e-novative folgt den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen. e-novative beseitigt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos Fehler in der Software. Zum Zwecke der Fehlerbeseitigung kann e-novative dem Auftraggeber eine Korrekturmaßnahme zur Installation übersenden. Die Gewährleistung beginnt mit der Installation, wenn diese von e-novative durchgeführt wird. Ansonsten beginnt die Gewährleistung mit der Lieferung oder Leistung.

Der Anspruch des Auftraggebers auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder anhand von maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann. Sind aufgetretene Fehler auf Umstände zurückzuführen, die e-novative nicht zu vertreten hat, entfällt die Gewährleistung. Dies gilt beispielsweise, wenn der Auftraggeber die Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten hat oder Veränderungen an der Software vorgenommen hat, es sei denn, der Auftraggeber weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nach, dass die Änderungen oder Eingriffe für den Fehler nicht ursächlich waren.

Ist e-novative auf Grund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass der Auftraggeber einen Fehler nachgewiesen hat, kann e-novative die Vergütung der Aufwände verlangen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.

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10. Haftung

Die Haftung von e-novative ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach begrenzt auf den tatsächlich eingetretenen bzw. typischerweise vorhersehbaren Schaden. e-novative haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. e-novative haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Das Produkthaftungsgesetz und die gesetzliche Haftung bei Personenschäden bleibt unberührt.

Die Haftung für einen von e-novative zu vertretenden Verlust von Daten ist auf den Schaden begrenzt, der eingetreten wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten in einer geeigneten machinenlesbaren Form in mindestens täglichen Intervallen gesichert hätte.

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11. Datenschutz

e-novative erhebt vom Auftraggeber ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die zur Vertragsabwicklung notwendig sind und verarbeitet diese elektronisch. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten werden nur zu den Zwecken verwendet, in die der Auftraggeber eingewilligt hat. e-novative unternimmt alle technisch und wirtschaftlich möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Zugriffe Dritter auf diese Daten zu verhindern.

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12. Passwort und Geheimhaltung

Erhält der Auftraggeber eine Benutzerkennung und ein Kennwort, um geschützte Bereiche einer e-novative Website zu nutzen, ist er verpflichtet, Benutzerkennung und Kennwort sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und Dritte keine Kenntnis davon erlangen können.

Bei Verlust des Kennwortes ist der Auftraggeber verpflichtet, e-novative unverzüglich zu informieren. e-novative sperrt den Zugang des Auftraggebers unverzüglich nach Eingang der Mitteilung.

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13. Software von Drittanbietern

Wird durch e-novative Software von Drittanbietern ausgeliefert, gelten dafür die mitgelieferten Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.

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14. Verpflichtungen des Auftraggebers

Wesentliche Vertragspflicht des Auftraggebers ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Dazu verpflichtet sich der Auftraggeber, mindestens täglich eine Datensicherung in maschinenlesbarer Form durchzuführen.

Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, die Korrektheit von Zeit- und Leistungsnachweise nach Kenntnisnahme schriftlich zu bestätigen und eventuelle Einwände unverzüglich schriftlich zu erheben. Unterbleibt die Bestätigung und/oder wird kein Einwand erhoben, gelten Zeit- und Leistungsnachweise nach vier Wochen automatisch als genehmigt.

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15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auch gegenüber ausländischen Auftraggebern gilt allein Deutsches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Firmensitz von e-novative. Gegenüber vollkaufmännischen Auftraggebern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist der Gerichtsstand München.

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16. Abschlussbestimmungen

Übt e-novative ein Recht gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus, so bedeutet dies keinen Verzicht darauf, dieses Recht künftig geltend zu machen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt.

Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht erfolgversprechend.

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>e-novative> WAMP

»A complete package with mit Apache, PHP, MySQL, and phpMyAdmin for Windows systems, which aims to make installation easy especially for less experienced users.«

www.phpmag.de